Gesundheitserklärung nach den Herbstferien

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (02.November) müssen alle Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Unterrichts eine unterschriebene Gesundheitserklärung der Erziehungsberechtigten abgeben (nach §6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule). Wer das Formular nicht unterschrieben dabei hat, muss heim geschickt werden.
Die Gesundheitserklärung wird den Schülerinnen und Schülern vor Beginn der Ferien ausgehändigt.

GESUNDHEITSERKLÄRUNG NACH DEN HERBSTFERIEN

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (02.November) müssen alle Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Unterrichts eine unterschriebene Gesundheitserklärung der Erziehungsberechtigten abgeben (nach §6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule). Wer das Formular nicht unterschrieben dabei hat, muss heim geschickt werden.
Die Gesundheitserklärung wird den Schülerinnen und Schülern vor Beginn der Ferien ausgehändigt.

Aktuelle Meldung: 13.10.2020

An der Karl-Erhard-Scheufelen Realschule gibt es seit Montag drei bestätigte COVID-19 Erkrankungen von Schülern. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10a, 9a und 7b müssen darum vorsorglich zuhause bleiben. Das Gesundheitsamt ist vollumfänglich mit dem Vorgang betraut und wird in den nächsten Tagen mit den betroffenen Personen Kontakt aufnehmen.