GESUNDHEITSERKLÄRUNG NACH DEN HERBSTFERIEN

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (02.November) müssen alle Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Unterrichts eine unterschriebene Gesundheitserklärung der Erziehungsberechtigten abgeben (nach §6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule). Wer das Formular nicht unterschrieben dabei hat, muss heim geschickt werden.
Die Gesundheitserklärung wird den Schülerinnen und Schülern vor Beginn der Ferien ausgehändigt.